Rechtsprechung
VGH Bayern, 01.09.2015 - 22 ZB 15.1360 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Geltend gemachter Anspruch auf immissionsschutzrechtliche Anordnungen zum Schutz vor Lärm; Verwirkung öffentlich-rechtlicher Ansprüche; Treu und Glauben; widersprüchliches Verhalten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachbarrechtlicher Anspruch auf immissionsschutzrechtliche Anordnungen zum Schutz vor von Parkplätzen ausgehendem Lärm; Anspruch auf immissionsschutzrechtliche Anordnungen wegen Verkehrslärms
- rewis.io
Zur Verwirkung des Anspruchs auf immissionsschutzrechtliche Anordnungen zum Schutz vor Lärm
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BImSchG § 24; BGB § 242
Nachbarrechtlicher Anspruch auf immissionsschutzrechtliche Anordnungen zum Schutz vor von Parkplätzen ausgehendem Lärm; Anspruch auf immissionsschutzrechtliche Anordnungen wegen Verkehrslärms - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 06.05.2015 - Au 4 K 13.1443
- VGH Bayern, 01.09.2015 - 22 ZB 15.1360
Papierfundstellen
- BauR 2016, 661
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2015 - 22 ZB 15.1360
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 -2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.). - BVerwG, 11.02.1997 - 4 B 10.97
Bauordnungsrecht - Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2015 - 22 ZB 15.1360
Die Berufung auf ein nachbarliches Abwehrrecht kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Rechtsinhaber sich zu seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten in Widerspruch setzt (BVerwG, B.v. 11.2.1997 - 4 B 10/97 - NJW 1998, 329). - VGH Bayern, 25.04.2013 - 22 ZB 12.1229
Klage auf behördliches Einschreiten wegen geltend gemachter Lärmimmissionen
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2015 - 22 ZB 15.1360
Für Klagen auf den Erlass immissionsschutzrechtlicher Anordnungen wegen unzumutbaren Lärms hat der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 25.4.2013 - 22 ZB 12.1229 - juris, einen Streitwert von 15.000 EUR für angemessen gehalten.
- VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529
Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung
Der Senat wird aber im Berufungsverfahren dem im Zulassungsverfahren von der Beigeladenen erhobenen Einwand der Verwirkung nachzugehen haben (zur grundsätzlichen Möglichkeit der Verwirkung auch von Anspruchspositionen aus § 24 Satz 1 BImSchG vgl. BayVGH, B.v. 1.9.2015 - 22 ZB 15.1360 - BauR 2016, 661 ff. = juris Rn. 12 ff.).Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 1.9.2015 - 22 ZB 15.1360 - BauR 2016, 661 ff. = juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 27.08.2019 - 15 ZB 19.428
Beseitigungsanordnung für eine brennbare Wärmedämmung an einer …
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11;… BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 1.9.2015 - 22 ZB 15.1360 - BauR 2016, 661 ff. = juris Rn. 11). - VG Saarlouis, 27.09.2016 - 3 K 1287/14
Abwasserrecht: Verwirkung von Rechten
Ein Recht (oder ein Anspruch) ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde(vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.11.2015 -1 B 151/15-, zur Verwirkung prozessualer Rechte; Bayr. VGH, Beschluss vom 01.09.2015 -22 ZB 15.1360-; jew. zit. nach juris).